Rechnungsstellung
klar getrennt
Beachten Sie bitte, dass die Rechnungsstellung für die medizinische Behandlung separat von der ästhetischen Behandlung erfolgt.
Ästhetische Eingriffe, denen keine Krankheit zu Grunde liegt, sind keine Pflichtleistungen der Krankenkasse. Ihre Kosten werden demzufolge von dieser nicht übernommen.
Aus diesem Grund bezahlen Sie als Kundin oder Kunde den ästhetischen Eingriff direkt nach erfolgter Behandlung in der Praxis bar oder mittels Kreditkarte, EC direct oder Postcard.
Die Rechnung für den medizinischen Teil der Konsultation (beispielsweise die Kontrolle der Muttermale, Beurteilung von Flecken etc.), die den Rückvergütungsbeleg für die Krankenkasse enthält, schicken wir Ihnen nach Hause.


